Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-22, 13 A 4675/18

13 A 4675/18Tribunal administratif22 déc. 2021

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 A 4675/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-22

Aktenzeichen: 13 A 4675/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1222.13A4675.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2018 geändert. Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Feststellungsbescheids Nr. 1703 vom 9. Dezember 2016 verpflichtet, für die Fachabteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie der Klinik des Klägers, Standort W. , zusätzlich 24 Betten in das Betten-Soll des Krankenhausplans aufzunehmen und entsprechend auszuweisen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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