Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-02, 6 A 4715/19

6 A 4715/19Tribunal administratif2 déc. 2021

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeibeamten, der sich mit seiner Klage gegen die Zahlung von Schadensersatz an seinen Dienstherrn wegen der grob fahrlässigen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Funkstreifenwagen wendet.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 4715/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-02

Aktenzeichen: 6 A 4715/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1202.6A4715.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 48 Satz 1; StVO § 35; StVO § 38

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeibeamten, der sich mit seiner Klage gegen die Zahlung von Schadensersatz an seinen Dienstherrn wegen der grob fahrlässigen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Funkstreifenwagen wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 18.005,75 Euro festgesetzt.

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