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12 A 4407/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-22, 12 A 4407/18
12 A 4407/18Tribunal administratif22 nov. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-22
Aktenzeichen: 12 A 4407/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1122.12A4407.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Das angegriffene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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