Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-03, 3d E 806/21.O

3d E 806/21.OTribunal administratif3 nov. 2021

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 3d E 806/21.O — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-03

Aktenzeichen: 3d E 806/21.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1103.3D.E806.21O.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Disziplinarsenat

Tenor

Die in dem angefochtenen Beschluss getroffene Beschlagnahmeanordnung wird aufgehoben, soweit sie über folgende Unterlagen betreffend das Konto des Beschwerdeführers, IBAN: …, hinausgeht: Unterlagen über Finanztransaktionen, die Hinweise auf eine Mitgliedschaft in oder eine finanzielle Unterstützung der vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation "J. C. E. e.V." erkennen lassen bzw. Unterlagen über diejenigen Personen, die über das bezogene Konto verfügen können bzw. verfügt haben.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller zu einem Viertel und dem Beschwerdeführer zu drei Vierteln auferlegt.

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