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2 A 560/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-28, 2 A 560/20
2 A 560/20Tribunal administratif28 sept. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-28
Aktenzeichen: 2 A 560/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0928.2A560.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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