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6 B 1105/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-27, 6 B 1105/21
6 B 1105/21Tribunal administratif27 juil. 2021
Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der sich gegen die Weisung der Antragsgegnerin wendet, an einem Lehrgang teilzunehmen.
Entscheidungsdatum: 2021-07-27
Aktenzeichen: 6 B 1105/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0727.6B1105.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §35 S.2, LBG NRW §42 Abs.2; NotSanG §32 Abs.2 S.1; NotSan-APrV §6
Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der sich gegen die Weisung der Antragsgegnerin wendet, an einem Lehrgang teilzunehmen.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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