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1 A 323/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-09, 1 A 323/18
1 A 323/18Tribunal administratif9 juil. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-09
Aktenzeichen: 1 A 323/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0709.1A323.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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