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15 A 1432/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-29, 15 A 1432/20
15 A 1432/20Tribunal administratif29 juin 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-29
Aktenzeichen: 15 A 1432/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0629.15A1432.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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