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19 A 4604/19.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-18, 19 A 4604/19.A
19 A 4604/19.ATribunal administratif18 mai 2021
1. Die Gefahr, an Malaria zu erkranken, begründet für in Europa geborene Kleinkinder nigerianischer Eltern kein nationales Abschiebungsverbot in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 6 AufenthG (wie OVG NRW, Urteil vom 24. März 2020 - 19 A 4470/19.A -, juris). 2. Auch die mit der Coronavirus-Pandemie verbundenen Auswirkungen auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung in Nigeria begründen kein nationales Abschiebungsverbot.
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 19 A 4604/19.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0518.19A4604.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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