Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-11, 6 A 580/21

6 A 580/21Tribunal administratif11 mai 2021

Regest

Zur Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptbeteiligten auf einen außergerichtlichen Vergleich, in dem eine Vereinbarung über die Kosten der Beigeladenen nicht getroffen ist.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 580/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-11

Aktenzeichen: 6 A 580/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0511.6A580.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO §160; VwGO §161

Leitsätze

Zur Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptbeteiligten auf einen außergerichtlichen Vergleich, in dem eine Vereinbarung über die Kosten der Beigeladenen nicht getroffen ist.

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17. Februar 2021 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger zu ¼ und das beklagte Land zu¾. Die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz trägt das beklagte Land. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtliche Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

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