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15 A 939/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-07, 15 A 939/18
15 A 939/18Tribunal administratif7 mai 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-07
Aktenzeichen: 15 A 939/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0507.15A939.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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