Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-07, 15 A 939/18

15 A 939/18Tribunal administratif7 mai 2021

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 A 939/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-07

Aktenzeichen: 15 A 939/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0507.15A939.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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