Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-23, 6 B 1877/20

6 B 1877/20Tribunal administratif23 avr. 2021

Regest

Das Unterbleiben eines vorbereitenden Beurteilungsgesprächs führt - anders als das Unterbleiben von im Stadium der Leistungserbringung zu führenden Mitarbeiter- bzw. Personalführungsgesprächen - regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1877/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-23

Aktenzeichen: 6 B 1877/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0423.6B1877.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Das Unterbleiben eines vorbereitenden Beurteilungsgesprächs führt - anders als das Unterbleiben von im Stadium der Leistungserbringung zu führenden Mitarbeiter- bzw. Personalführungsgesprächen - regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

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