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3d A 1595/20.BDG•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-21, 3d A 1595/20.BDG
3d A 1595/20.BDGTribunal administratif21 avr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-21
Aktenzeichen: 3d A 1595/20.BDG
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0421.3D.A1595.20BDG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Disziplinarsenat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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