Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-23, 12 A 1908/18

12 A 1908/18Tribunal administratif23 mars 2021

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 1908/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-23

Aktenzeichen: 12 A 1908/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0323.12A1908.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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