Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-22, 6 B 209/21

6 B 209/21Tribunal administratif22 mars 2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Oberstudiendirektors, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zum Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand erreichen will.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 209/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-22

Aktenzeichen: 6 B 209/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0322.6B209.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 32 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Oberstudiendirektors, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zum Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand erreichen will.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 50.000,00 Euro festgesetzt.

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