Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-22, 12 A 3022/19

12 A 3022/19Tribunal administratif22 mars 2021

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 3022/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-22

Aktenzeichen: 12 A 3022/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0322.12A3022.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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