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6 B 1109/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-05, 6 B 1109/20
6 B 1109/20Tribunal administratif5 mars 2021
Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Entscheidungsdatum: 2021-03-05
Aktenzeichen: 6 B 1109/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0305.6B1109.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.
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