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6 A 1888/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-26, 6 A 1888/20
6 A 1888/20Tribunal administratif26 févr. 2021
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf die Herausgabe privater Gegenstände und Feststellung der Rechtswidrigkeit der Räumung eines Spindes gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2021-02-26
Aktenzeichen: 6 A 1888/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0226.6A1888.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf die Herausgabe privater Gegenstände und Feststellung der Rechtswidrigkeit der Räumung eines Spindes gerichtet ist.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahrens auf 10.000 Euro festgesetzt.
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