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1 B 488/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-11, 1 B 488/20
1 B 488/20Tribunal administratif11 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-11
Aktenzeichen: 1 B 488/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0211.1B488.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 9 m BBesO A im Bundesamt für Verfassungsschutz mit einem Mitbewerber zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.313,52 Euro festgesetzt.
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