Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-28, 19 E 643/20

19 E 643/20Tribunal administratif28 janv. 2021

Regest

In der Senatsrechtsprechung ist ungeklärt, ob ein Übernahmeanspruch auf Schülerfahrkosten auch teilweise für einzelne Wochentage und für einzelne Wege (z. B. nur den Rückweg von der Turnhalle) entstehen kann.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 643/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-28

Aktenzeichen: 19 E 643/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0128.19E643.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Leitsätze

In der Senatsrechtsprechung ist ungeklärt, ob ein Übernahmeanspruch auf Schülerfahrkosten auch teilweise für einzelne Wochentage und für einzelne Wege (z. B. nur den Rückweg von der Turnhalle) entstehen kann.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Senat bewilligt den Klägern Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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