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12 E 633/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-20, 12 E 633/20
12 E 633/20Tribunal administratif20 janv. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-20
Aktenzeichen: 12 E 633/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0120.12E633.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 62.400 € festgesetzt. Soweit eine darüber hinausgehende Festsetzung begehrt wird, wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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