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19 E 8/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-19, 19 E 8/21
19 E 8/21Tribunal administratif19 janv. 2021
Einzelfall einer offensichtlich rechtswidrigen Weigerung einer Schule, einen ihrer Schüler nach Entlassung aus der Untersuchungshaft und anschließender Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung weiter zu beschulen.
Entscheidungsdatum: 2021-01-19
Aktenzeichen: 19 E 8/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0119.19E8.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Einzelfall einer offensichtlich rechtswidrigen Weigerung einer Schule, einen ihrer Schüler nach Entlassung aus der Untersuchungshaft und anschließender Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung weiter zu beschulen.
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Senat bewilligt dem Kläger Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren und ordnet ihm Rechtsanwalt Schlesier in Düren bei.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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