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2 A 560/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-04, 2 A 560/17
2 A 560/17Tribunal administratif4 déc. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-04
Aktenzeichen: 2 A 560/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1204.2A560.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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