Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-25, 10 A 1230/19

10 A 1230/19Tribunal administratif25 nov. 2020

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 A 1230/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-25

Aktenzeichen: 10 A 1230/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1125.10A1230.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 135.000 Euro festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.