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13 A 3534/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-17, 13 A 3534/18
13 A 3534/18Tribunal administratif17 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-17
Aktenzeichen: 13 A 3534/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1117.13A3534.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. Juli 2018 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 5. September 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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