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18 A 1020/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-03, 18 A 1020/19
18 A 1020/19Tribunal administratif3 nov. 2020
Wird einem minderjährigen Unionsbürger und dessen drittstaatsangehörigem Elternteil die Abschiebung in den Heimatstaat des minderjährigen Unionsbürgers angedroht, so ist ein Aufenthaltsrecht gemäß § 20 AEUV grundsätzlich gegenüber diesem geltend zu machen.
Entscheidungsdatum: 2020-11-03
Aktenzeichen: 18 A 1020/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1103.18A1020.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Normen: AEUV Art. 20
Wird einem minderjährigen Unionsbürger und dessen drittstaatsangehörigem Elternteil die Abschiebung in den Heimatstaat des minderjährigen Unionsbürgers angedroht, so ist ein Aufenthaltsrecht gemäß § 20 AEUV grundsätzlich gegenüber diesem geltend zu machen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. L. T. , E. , wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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