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6 B 909/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-02, 6 B 909/20
6 B 909/20Tribunal administratif2 nov. 2020
Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters in einem Stellenbesetzungsverfahren.
Entscheidungsdatum: 2020-11-02
Aktenzeichen: 6 B 909/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1102.6B909.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters in einem Stellenbesetzungsverfahren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.
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