Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-16, 6 B 642/20

6 B 642/20Tribunal administratif16 oct. 2020

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Verwaltungsdirektorin, deren Eilantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entbindung von Vorgesetztenfunktionen gerichtet ist.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 642/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-16

Aktenzeichen: 6 B 642/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1016.6B642.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §39

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Verwaltungsdirektorin, deren Eilantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entbindung von Vorgesetztenfunktionen gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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