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19 A 1251/18.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-14, 19 A 1251/18.A
19 A 1251/18.ATribunal administratif14 oct. 2020
In der Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass nationaldienstpflichtigen eritreischen Staatsangehörigen drohende Verfolgungsmaßnahmen wegen einer Entziehung oder Desertion, auch eine im Fall der Rückkehr drohende Bestrafung, nicht generell mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit an eine ihnen zugeschriebene politische Überzeugung anknüpfen (OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 19 A 1857/19.A , juris, Rn. 36 ff.).
Entscheidungsdatum: 2020-10-14
Aktenzeichen: 19 A 1251/18.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1014.19A1251.18A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
In der Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass nationaldienstpflichtigen eritreischen Staatsangehörigen drohende Verfolgungsmaßnahmen wegen einer Entziehung oder Desertion, auch eine im Fall der Rückkehr drohende Bestrafung, nicht generell mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit an eine ihnen zugeschriebene politische Überzeugung anknüpfen (OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 19 A 1857/19.A , juris, Rn. 36 ff.).
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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