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11 A 3626/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-01, 11 A 3626/19
11 A 3626/19Tribunal administratif1 oct. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-01
Aktenzeichen: 11 A 3626/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1001.11A3626.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen tragen die Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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