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3 A 1058/15•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-30, 3 A 1058/15
3 A 1058/15Tribunal administratif30 sept. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-30
Aktenzeichen: 3 A 1058/15
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0930.3A1058.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: hat der 3. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Verfahrenskosten zweiter und dritter Instanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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