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4 A 2568/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-25, 4 A 2568/19
4 A 2568/19Tribunal administratif25 sept. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-25
Aktenzeichen: 4 A 2568/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0925.4A2568.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das auf die mündliche Verhandlung vom 21.5.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist wirkungslos.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster Instanz, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im erstinstanzlichen Verfahren. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen im Berufungsverfahren werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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