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13 C 3/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-25, 13 C 3/20
13 C 3/20Tribunal administratif25 sept. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-25
Aktenzeichen: 13 C 3/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0925.13C3.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 5. Mai 2020 werden zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung für jedes der verbundenen Verfahren auf 5.000 Euro und für die Zeit ab der Verbindung auf insgesamt 10.000 Euro festgesetzt.
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