Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-14, 6 A 4247/18.A

6 A 4247/18.ATribunal administratif14 juil. 2020

Regest

Erfolgloser PKH-Antrag für das Zulassungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist für den Zulassungsantrag und fehlenden Wiedereinsetzungsanspruchs, weil der anwaltlich vertretene Kläger nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist wenigstens in groben Zügen dargelegt hat, inwiefern er einen Zulassungsgrund i. S. d. § 78 Abs. 3 AsylG für gegeben hält. Die Voraussetzung, innerhalb der Rechtsmittelfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Prozesskostenhilfegesuch einzureichen, ist auch von einem mittellosen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Rechtsmittelführer zu erfüllen.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 4247/18.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-14

Aktenzeichen: 6 A 4247/18.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0714.6A4247.18A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgloser PKH-Antrag für das Zulassungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist für den Zulassungsantrag und fehlenden Wiedereinsetzungsanspruchs, weil der anwaltlich vertretene Kläger nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist wenigstens in groben Zügen dargelegt hat, inwiefern er einen Zulassungsgrund i. S. d. § 78 Abs. 3 AsylG für gegeben hält.

Die Voraussetzung, innerhalb der Rechtsmittelfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Prozesskostenhilfegesuch einzureichen, ist auch von einem mittellosen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Rechtsmittelführer zu erfüllen.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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