Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-06, 4 E 845/19

4 E 845/19Tribunal administratif6 juil. 2020

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 845/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-06

Aktenzeichen: 4 E 845/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0706.4E845.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin und ihrer Prozessbevollmächtigten wird Ziffer 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6.9.2019 geändert. Der Streitwert der erstinstanzlichen Verfahren wird für die Zeit vor der Verbindung für das Verfahren 3 K 309/19 auf 15.000,00 Euro und für das Verfahren 3 K 293/19 auf 22.500,00 Euro festgesetzt. Für die Zeit nach der Verbindung wird der Streitwert für das verbundene und unter dem Aktenzeichen 3 K 309/19 fortgeführte Verfahren auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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