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10 B 542/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-13, 10 B 542/20
10 B 542/20Tribunal administratif13 mai 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-13
Aktenzeichen: 10 B 542/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0513.10B542.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Beschluss wird, soweit er angefochten worden ist, geändert.
Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.
Unter Einbeziehung des unanfechtbar gewordenen Teils der Kostenentscheidung wird diese wie folgt neu gefasst: Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 25.000 Euro festgesetzt.
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