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6 B 122/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-29, 6 B 122/20
6 B 122/20Tribunal administratif29 avr. 2020
Erfolgloser Eilantrag einer Justizvollzugsobersekretärin gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit.
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 6 B 122/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0429.6B122.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolgloser Eilantrag einer Justizvollzugsobersekretärin gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 Euro festgesetzt.
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