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6 A 439/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-24, 6 A 439/20
6 A 439/20Tribunal administratif24 avr. 2020
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Beamtin, die Schadensersatz wegen verzögerter Übernahme ins Beamtenverhältnis begehrt.
Entscheidungsdatum: 2020-04-24
Aktenzeichen: 6 A 439/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0424.6A439.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BGB §839
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Beamtin, die Schadensersatz wegen verzögerter Übernahme ins Beamtenverhältnis begehrt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.
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