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10 D 38/18.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-22, 10 D 38/18.NE
10 D 38/18.NETribunal administratif22 avr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: 10 D 38/18.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0422.10D38.18NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Normenkontrollantrag wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
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