Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-16, 10 A 593/19

10 A 593/19Tribunal administratif16 avr. 2020

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 A 593/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-16

Aktenzeichen: 10 A 593/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0416.10A593.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 10.436 Euro festgesetzt.

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