Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-08, 19 A 1420/19.A

19 A 1420/19.ATribunal administratif8 avr. 2020

Regest

Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Tatsachenfrage, unter welchen Voraussetzungen äthiopische Staatsangehörige eritreischer Abstammung seit der Unabhängigkeit Eritreas am 24. Mai 1993 durch einen etwaigen Erwerb der eritreischen Staatsangehörigkeit ihre äthiopische Staatsangehörigkeit verloren haben.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 1420/19.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-08

Aktenzeichen: 19 A 1420/19.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0408.19A1420.19A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Leitsätze

Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Tatsachenfrage, unter welchen Voraussetzungen äthiopische Staatsangehörige eritreischer Abstammung seit der Unabhängigkeit Eritreas am 24. Mai 1993 durch einen etwaigen Erwerb der eritreischen Staatsangehörigkeit ihre äthiopische Staatsangehörigkeit verloren haben.

Tenor

Die Berufung wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Antragsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

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