Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-29, 6 B 45/20

6 B 45/20Tribunal administratif29 mars 2020

Regest

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners im Konkurrentenstreitverfahren. Abweichungen von einem Beurteilungsbeitrag müssen nachvollziehbar begründet werden.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 45/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-29

Aktenzeichen: 6 B 45/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0329.6B45.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners im Konkurrentenstreitverfahren.

Abweichungen von einem Beurteilungsbeitrag müssen nachvollziehbar begründet werden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

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