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19 A 4470/19.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-24, 19 A 4470/19.A
19 A 4470/19.ATribunal administratif24 mars 2020
Die Gefahr, an Malaria zu erkranken, begründet für in Europa geborene Kleinkinder nigerianischer Eltern kein nationales Abschiebungsverbot in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 6 AufenthG (wie VG Düsseldorf, Urteil vom 6. August 2019 - 27 K 7387/18.A -, juris, Rn. 44 ff.).
Entscheidungsdatum: 2020-03-24
Aktenzeichen: 19 A 4470/19.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0324.19A4470.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Die Gefahr, an Malaria zu erkranken, begründet für in Europa geborene Kleinkinder nigerianischer Eltern kein nationales Abschiebungsverbot in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 6 AufenthG (wie VG Düsseldorf, Urteil vom 6. August 2019 - 27 K 7387/18.A -, juris, Rn. 44 ff.).
Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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