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6 B 22/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-27, 6 B 22/20
6 B 22/20Tribunal administratif27 févr. 2020
Erfolglose Beschwerde einer Stadtamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 6 B 22/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0227.6B22.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde einer Stadtamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.
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