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9 B 1653/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-26, 9 B 1653/19
9 B 1653/19Tribunal administratif26 févr. 2020
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung der Mautbefreiung für Fahrzeuge mit bivalentem Diesel-/Erdgasantrieb
Entscheidungsdatum: 2020-02-26
Aktenzeichen: 9 B 1653/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0226.9B1653.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Normen: VwGO § 123; BFStrMG § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung der Mautbefreiung für Fahrzeuge mit bivalentem Diesel-/Erdgasantrieb
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 33.500,00 Euro festgesetzt.
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