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12 A 2644/16•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-04, 12 A 2644/16
12 A 2644/16Tribunal administratif4 févr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-04
Aktenzeichen: 12 A 2644/16
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0204.12A2644.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der ersten Instanz. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten im Berufungsverfahren tragen die Klägerin und der Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine
außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und der Beigeladene dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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