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26 U 49/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-11-12, 26 U 49/24
26 U 49/24Tribunal supérieur12 nov. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-12
Aktenzeichen: 26 U 49/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:1112.26U49.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 14.08.2024 (Az. 1 O 471/23) – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung – teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 60.690.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.06.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.
III.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
IV.
Die Revision wird zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.000.000,00 € festgesetzt.
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