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6 W 53/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-09-05, 6 W 53/25
6 W 53/25Tribunal supérieur5 sept. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-05
Aktenzeichen: 6 W 53/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0905.6W53.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.06.2025 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 03.07.2025 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
eine Matratzen als „orthopädisch“ zu bewerben,
wenn dies geschieht wie in der nachfolgend wiedergegebenen Anlage AS 1
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