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6 U 58/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-06-27, 6 U 58/25
6 U 58/25Tribunal supérieur27 juin 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-27
Aktenzeichen: 6 U 58/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0627.6U58.25.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 25.02.2025 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die einstweilige Verfügung vom 20.12.2024 (33 O 513/24) im Verbotstenor wie folgt lautet:
im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ein Schokoladenprodukt, das nicht in Dubai hergestellt wurde und/oder keinen sonstigen geographischen Bezug zu Dubai hat, auf Deutsch oder Englisch unter Verwendung der Angaben „Dubai Schokolade“ und/oder „bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“, zu kennzeichnen, zu vertreiben und/oder zu bewerben und/oder kennzeichnen, vertreiben und/oder bewerben zu lassen, wenn dies wie nachfolgend abgebildet auf https://O.de geschieht:
Die Kosten des Verfahrens 2. Instanz tragen die Antragstellerin zu 10% und die Antragsgegnerin zu 90%.
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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