Oberlandesgericht Köln, 2025-06-06, 5 U 8/25

5 U 8/25Tribunal supérieur6 juin 2025

Regest

Der Patient ist aus dem Behandlungsverhältnis auch dann, wenn seine private Krankenversicherung Einwendungen gegen die Erstattung der Kosten einer ambulanten ärztlichen Behandlung erhebt, nicht verpflichtet, seinen Erstattungsanspruch gegen die Krankenversicherung an den Arzt abzutreten und diesem, etwa im Hinblick auf seine Fachkunde, die weitere Geltendmachung zu überlassen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 8/25 — Hinweisbeschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-06

Aktenzeichen: 5 U 8/25

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0606.5U8.25.00

Dokumenttyp: Hinweisbeschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Leitsätze

Der Patient ist aus dem Behandlungsverhältnis auch dann, wenn seine private Krankenversicherung Einwendungen gegen die Erstattung der Kosten einer ambulanten ärztlichen Behandlung erhebt, nicht verpflichtet, seinen Erstattungsanspruch gegen die Krankenversicherung an den Arzt abzutreten und diesem, etwa im Hinblick auf seine Fachkunde, die weitere Geltendmachung zu überlassen.

Tenor

  1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 20.12.2024 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 3 O 236/23 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

  2. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

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